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H-Kennzeichen
Allgemeines
Das Fahrzeug muß vor 30 Jahren oder früher erstmals in den Verkehr gekommen sein und einen "erhaltenswerten" Zustand, d.h. mindestens Note drei nach dem gängigen Bewertungsschema aufweisen. Der TÜV (alte Bundesländer) oder die DEKRA (neue BL) erstellen nach Prüfung ein Gutachten für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer gemäß $ 21 c StVZO. Die Kriterien sind Originalität, guter Erhaltungszustand und Verkehrstauglichkeit, näheres siehe unter Oldie Car Cover /7/ oder beim Club für Alte Automobile & Rallyes CAAR.
 
Im Rahmen dieser Begutachtung nach § 21c wird auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 Zweijahres-TÜV") durchgeführt, es sei denn, es findet gleichzeitig eine Untersuchung nach §21 ("Vollabnahme") statt. 
 


Kfz-Steuer
Das H-Kennzeichen wird ausschließlich als Euro-Kennzeichen mit einem H hinter der Buchstaben-Ziffernkombination ausgegeben. Die Gebühr für die Zulassung beträgt Euro 25,57 zzgl. der Kosten für die Euro-Kennzeichen (ca. Euro 28,-) mit eingeprägtem "H" am Ende und die Gebühr für das Gutachten (ca. Euro 45,-).

H-Kennzeichen

Im Einzelfall ist es u.U. steuerlich preiswerter, eine normale Zulassung oder ein Saisonkennzeichen zu erlangen, besonders wenn ein kleiner Hubraum unter 900 cm³  vorliegt (beim Käfer nicht der Fall). Auch eine Katalysator-Nachrüstung und der damit verbundene niedrigere Steuersatz läßt die Oldtimerzulassung unattraktiv werden, wie die Beispielrechnung zeigt.
 

H-Kennzeichen
ganzjährig
1600 cm³
1600 cm³
ohne Katalysator
ganzjährig/halbjährig
1600 cm³
mit Katalysator EURO 1
bis 31.12.2004
Euro 191,73
Euro 399,-/Euro 200,-
Euro 170,-

Die Schlüsselnummer in den Fahrzeugscheinen wird mit den Ziffern 98 ausgewiesen. Bei den neueren Fahrzeugscheinen ist bei "Schlüsselnummer zu 1" die 5. und 6. Stelle mit der Ziffer 98 belegt. Bei alten Fahrzeugscheinen werden beim Emissionsschlüssel (am Ende der zweiten Zeile, über dem Herstellerschlüssel) die neue Ziffer 98 eingetragen. 



Originalitätsprüfung
Für die Originalitätsprüfung von Oldtimern wurde Ende 1999 ein Anforderungskatalog vom TÜV Südwest erarbeitet /4/ oder /5/. Grundsätzlich sollte danach das Fahrzeug zumindest für den Laien als "original" erkennbar sein. Aus disem Anforderungskatalog ergeben sich für den VW Käfer und artverwandte Fahrzeuge folgende Forderungen, um ein H-Kennzeichen zu erhalten:
  • Alter mindestens 30 Jahre
  • Zustand nach Oldtimer-Bewertungsstufe: "Note drei" oder besser
  • original Fahrzeug-Identitätsnummer (Fahrgestellnummer) vorhanden
  • Mehrfarbenlackierung nur nach originalem Vorbild (Unilackierung beliebig)
  • keine Durchrostungen (Patina, leichte Dellen, Kratzer nach Alter möglich)

  • Motor aus der gleichen Baureihe (z.B. Typ 1) auch neueren Datums, wenn gleiche Leistung (Toleranz 5%) und gleicher Hubraum vorhanden
  • Typschild in deutscher oder EG-Ausführung
  • Motor-Nummer bzw. der Motortyp muß nachvollziehbar sein
Alle Nachweise sind im Zweifelsfall vom Halter zu erbringen. Grundsätzlich kann ein Fahrzeug die Betriebserlaubnis als Oldtimer erst nach positivem Abschluß der Hauptuntersuchung ("TÜV-Plakette") gemäß § 29 StVZO erhalten. Wenn die letzte HU mehr als zwei Monate zurückliegt, wird eine neue HU im Rahmen der Oldtimerprüfung nach § 21c StVZO automatisch durchgeführt.



Zugelassene Umrüstungen
Für Umrüstungen stellt der Anforderungskatalog ebenfalls enge Randbedingungen auf. Zeitgenössische Umbauten und Umrüstungen, die in den ersten 10 Jahren seit Erstzulassung am Fahrzeug angebracht worden sind, werden toleriert. Diese Umbauten sind also mindestens 20 Jahre alt! Ebenso werden Umrüstungen, die die aktive Sicherheit verbessern oder die Umweltbelastung vermindern, wie z.B. Radialreifen, 12V- statt 6V-Bordnetz, Radio, zweikreisige Hydraulik- statt Seilzugbremsen oder Katalysatornachrüstung genehmigt. Sicherheitsgurte (besonders bei Fahrzeugen vor Baujahr 1961) oder eine Sicherheitslenksäule werden toleriert. Originale Scheibenbremsen können statt Trommelbremsen eingebaut werden, da sie bei späteren Modellen serienmäßig eingesetzt wurden.

Motor:
Fahrzeuge mit leistungsgesteigerten Motoren sind vom H-Kennzeichen praktisch ausgeschlossen. Selbst der Tausch eines 30 PS Motors gegen einen neueren 34 PS Motor liegt außerhalb der zugestandenen Toleranz der Motorleistung von 5%. Lediglich neuere VW-Boxermotoren der gleichen Baureihe mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung dürfen gegen Motoren älterer Baujahre getauscht werden.
Vergaser von gleicher Bauart und Funktion dürfen die Serienvergaser ersetzen. Damit wäre denkbar, den Solex-Einfachvergser durch einen Einfachvergaser mit größerem Durchmesser zu ersetzen. 
Nicht serienmäßige Auspuffe werden abgelehnt, wenn das Geräusch- und Abgasverhalten damit verändert wird. Originalgetreue Abgasanlgen aus anderen Werkstoffen (Edelstahl) können montiert werden.

Räder/Reifen:
Reifen werden nur in den vom Werk freigegebenen Dimensionen, d.h. bis 195/60 R 15 (je nach Modell) akzeptiert. Alternativ dazu dürfen immer um zwei Größen abweichende Reifen montiert werden. Bei der Basisgröße 155 SR 15 würde demnach auch 175/70 SR 15 genehmigt. Typfremde Räder, wie die Felgen des Porsche 356 werden nicht zugelassen.

Fahrwerk:
Fahrzeuge mit Tieferlegung mit heutigen Verstellachsen (Vorderachse) können kein H-Kennzeichen erhalten, es sei denn, der Tieferlegungssatz wurde schon vor 20 Jahren legal angeboten. Härtere Federn oder Dämpfer sind hingegen erlaubt.
Sportlenkräder müssen ab Werk serienmäßig oder wenigstens als Option erhältlich gewesen sein. D.h. es kommt beim Käfer nur das Serienlenkrad des 1303 "Schwarz Gelber Renner" für Fahrzeuge diesen Typs in Frage. Holzlenkräder, wie das bekannte "Moto-Lita" sind außen vor.

Karosserie:
Der Stempel der Originalität wird meist verweigert, wenn nicht serienmäßige Interieurteile, wie z.B. Sportsitze oder Porsche Armaturen eingebaut oder auffällige Sitzbezüge montiert werden. GfK-Kotflügel werden toleriert, wenn ihre Abmessungen dem Original entsprechen, eine "Flip-Front" dagegen nicht. Änderungen an der Karosserie sind zugelassen, sofern es entsprechende Versionen im VW-Programm gab. Beispielsweise kann ein eingeschweißtes zeitgenössisches Faltdach genehmigt werden. Scharfkantige Anbauteile - auch zeitgenössische - sind außen vor!
Bei Fahrzeugen mit Winkern werden Zusatzblinker ebenfalls akzeptiert.
 

Literatur
/1/ Tips - Gute Fahrt für Oldtimer! TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH 1997
/2/ Infoblätter der Zulassungsstellen
/3/ Club für Alte Automobile & Rallyes CAAR oder unter dieser URL
/4/ Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern (siehe Homepage v. A. Nägele)
/5/ Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern, TÜV Südwest
/6/ Oldtimer Markt, Ausgabe 12/99, Seiten 196 und 197
/7/ Oldie Car Cover Versicherung


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Stand 20.08.2002