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H-Kennzeichen | ||||||
Allgemeines
Das Fahrzeug muß vor 30 Jahren oder früher erstmals in den Verkehr gekommen sein und einen "erhaltenswerten" Zustand, d.h. mindestens Note drei nach dem gängigen Bewertungsschema aufweisen. Der TÜV (alte Bundesländer) oder die DEKRA (neue BL) erstellen nach Prüfung ein Gutachten für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer gemäß $ 21 c StVZO. Die Kriterien sind Originalität, guter Erhaltungszustand und Verkehrstauglichkeit, näheres siehe unter Oldie Car Cover /7/ oder beim Club für Alte Automobile & Rallyes CAAR. Im Rahmen dieser Begutachtung nach § 21c wird auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 Zweijahres-TÜV") durchgeführt, es sei denn, es findet gleichzeitig eine Untersuchung nach §21 ("Vollabnahme") statt. Kfz-Steuer Das H-Kennzeichen wird ausschließlich als Euro-Kennzeichen mit einem H hinter der Buchstaben-Ziffernkombination ausgegeben. Die Gebühr für die Zulassung beträgt Euro 25,57 zzgl. der Kosten für die Euro-Kennzeichen (ca. Euro 28,-) mit eingeprägtem "H" am Ende und die Gebühr für das Gutachten (ca. Euro 45,-). Im Einzelfall ist es u.U.
steuerlich preiswerter, eine normale Zulassung oder ein Saisonkennzeichen
zu erlangen, besonders wenn ein kleiner Hubraum unter 900 cm³
vorliegt (beim Käfer nicht der Fall). Auch eine Katalysator-Nachrüstung
und der damit verbundene niedrigere Steuersatz läßt die Oldtimerzulassung
unattraktiv werden, wie die Beispielrechnung zeigt.
Die Schlüsselnummer in den Fahrzeugscheinen wird mit den Ziffern 98 ausgewiesen. Bei den neueren Fahrzeugscheinen ist bei "Schlüsselnummer zu 1" die 5. und 6. Stelle mit der Ziffer 98 belegt. Bei alten Fahrzeugscheinen werden beim Emissionsschlüssel (am Ende der zweiten Zeile, über dem Herstellerschlüssel) die neue Ziffer 98 eingetragen.
Originalitätsprüfung Für die Originalitätsprüfung von Oldtimern wurde Ende 1999 ein Anforderungskatalog vom TÜV Südwest erarbeitet /4/ oder /5/. Grundsätzlich sollte danach das Fahrzeug zumindest für den Laien als "original" erkennbar sein. Aus disem Anforderungskatalog ergeben sich für den VW Käfer und artverwandte Fahrzeuge folgende Forderungen, um ein H-Kennzeichen zu erhalten:
Motor aus der gleichen Baureihe (z.B. Typ 1) auch neueren Datums, wenn gleiche Leistung (Toleranz 5%) und gleicher Hubraum vorhanden
Zugelassene Umrüstungen Für Umrüstungen stellt der Anforderungskatalog ebenfalls enge Randbedingungen auf. Zeitgenössische Umbauten und Umrüstungen, die in den ersten 10 Jahren seit Erstzulassung am Fahrzeug angebracht worden sind, werden toleriert. Diese Umbauten sind also mindestens 20 Jahre alt! Ebenso werden Umrüstungen, die die aktive Sicherheit verbessern oder die Umweltbelastung vermindern, wie z.B. Radialreifen, 12V- statt 6V-Bordnetz, Radio, zweikreisige Hydraulik- statt Seilzugbremsen oder Katalysatornachrüstung genehmigt. Sicherheitsgurte (besonders bei Fahrzeugen vor Baujahr 1961) oder eine Sicherheitslenksäule werden toleriert. Originale Scheibenbremsen können statt Trommelbremsen eingebaut werden, da sie bei späteren Modellen serienmäßig eingesetzt wurden. Motor:
Räder/Reifen:
Fahrwerk:
Karosserie:
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Literatur |
/1/ Tips - Gute Fahrt für
Oldtimer! TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH 1997
/2/ Infoblätter der Zulassungsstellen /3/ Club für Alte Automobile & Rallyes CAAR oder unter dieser URL /4/ Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern (siehe Homepage v. A. Nägele) /5/ Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern, TÜV Südwest /6/ Oldtimer Markt, Ausgabe 12/99, Seiten 196 und 197 /7/ Oldie Car Cover Versicherung |
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