flat4
- Was ist zulässig?
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Meilensteine |
Datum |
Bestimmung |
bis 31.03.56 |
Keine Prüfzeichen für
Rückleuchten oder Verwendung von VW-Serienleuchten erforderlich. |
bis 31.12.69 |
Verwendung von roten Rückleuchten
oder roten Blinkern hinten erlaubt. |
ab
01.07.69 |
Beginn der Abgasuntersuchungspflicht
(AU-Plakette) für Fahrzeuge, die ab diesem Datum zum ersten Mal zugelassen
worden sind. |
ab
01.10.71 |
Einführung von Abgasgrenzwerten,
die in einem Abgasgutachten nachgewiesen werden müssen. Das Gutachten
beinhaltet einen Fahrzyklus nach ECE-Richtlinie, der auf einem Rollenprüfstand
mit Abgasmeßeinrichtung gefahren wird.
Für das geprüfte
Fahrzeug wird ein Mustergutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis
(ABE) erteilt. Eine sog. Teile-ABE kann für ein Bauteil in einem bestimmten
Fahrzeug erstellt werden.
Jede nachträgliche
Änderung, die Auswirkungen auf die Abgasemissionen haben kann, wie
z.B. ein anderer Motor, Vergaser, Auspuff oder andere Getriebeübersetzungen
lassen die Betriebserlaubnis erlöschen, sofern die Teile kein Mustergutachten
oder eine ABE aufweisen. |
ab
01.05.81 |
Alle Fahrzeuge, die ab diesem
Datum zum ersten Mal zugelassen worden sind müssen die Geräuschgrenzwerte
in der beschleunigten Geradeausfahrt nach EG-Richtlinie 70/157/EWG einhalten.
Bei Änderungen ist eine erneute Messung erforderlich. |
ab
01.10.83 |
Ab diesem Datum müssen
auch ältere Fahrzeuge bei Änderungen an Motor, Auspuff, Getriebeübersetzungen
usw. die Geräuschgrenzwerte nach EG-Richtlinie 70/157/EWG einhalten. |
ab 1995 |
Rechter Außenspiegel
bei Neuzulassung vorgeschrieben. |
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VW
1200, 1300, 1500, 1600 (kurzer Vorderwagen) |
Bei Einhaltung der aufgelisteten
Randbedingungen ist eine Zuassung zum öffentlichen Straßenverkehr
von leistungsgesteigerten Fahrzeugen möglich. Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
erhalten von VW-Werk keine Zustimmung zu einer Leitsungssteigerung.
Darüberhinausgehende
Änderungen können ggf. bei bestimmten TÜV-Prüfstellen
per Einzelabnahme eingetragen werden.
Allgemeines: |
Leistungsgrenze |
Auflagen |
über 30 PS |
hydraulische Bremsanlage |
über 40 PS |
zusätzlich Lenkungsdämpfer,
Stabilisator vorn |
bis
50 PS und 135 km/h
(Typ 14 bis 150 km/h) |
zusätzlich
Trommelbremse vorne und
hinten Durchmesser 230 mm,
Backenbreite vorne 40 mm,
hinten 30 mm,
Radialreifen (Gürtelreifen).
Typ 14: Radialreifen auf
Felge 4 1/2 Jx15 |
über
50 PS |
zusätzlich
Vorderachsabstützungen,
Scheibenbremse vorne (z.B.
Willibald- oder CSP-Umbausatz) oder
Porsche 356-Trommelbremse
(5-Loch) Durchmesser 280 mm, hintere Trommelbremse mit 40 mm Backenbreite,
Räder mindestens 4
1/2 Jx15 ET 25 mit 165 R 15 S |
über
75 PS |
zusätzlich
tiefergelegte Vorderachse,
Räder mindestens 175/70
R 15 S auf 5 1/2 Jx15 (bis 100 PS) |
bis 190 km/h |
Freigabe mit 4 Scheibenbremsen
(VA innenbelüftet) eines Tuners |
Sonstiges:
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Die Spindellenkung (bis Juli
1965) sollte gegen ein Rollenlenkgetriebe ausgetauscht werden.
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Fünfloch-Räder ab
4 1/2 Jx15 ET 25 mit 165 R 15 S sind obligatorisch. Gleichartige Sonderräder
(Lemmerz, Mangels 356 GT) können mit bis zu 195/60 R 15 montiert werden.
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Die Zweikreisbremsanlage mit
Tandem-Hauptbremszylinder ist bei Einkreisbremsanlgen zu empfehlen.
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Bei Fahrzeugen ab 01.10.71 ist
aus Abgas- und Geräuschgründen eine Achsantriebsübersetzung
von 3,875 oder ein Porsche 5-Gang-Getriebe Voraussetzung für die Zulassung.
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Pendelachse
Bedingung |
Sturz |
mit Ausgleichsfeder |
max. -1 Grad |
ohne Ausgleichsfeder |
max. -2 Grad |
Reduzierung des zul. Gesamtgewichts
um 30 kg pro Grad Sturz
Restfederweg minestens 30
mm |
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Fahrzeuge vor Baujahr 08/65
müssen auf die breitere Hinterachsspur (+ 58 mm) umgerüstet werden. |
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Schräglenkerachse
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Tieferlegung der Vorder- und
Hinterachse bei mehr als 75 PS erforderlich
-
Restfederweg mindestens 30 mm
-
negativer Sturz maximal -2 Grad
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Ein stärkerer Stabilisator
an der Vorderachse kann zusammen mit einem Stabilisator hinten (z.B. vom
Porsche 944) montiert werden.
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VW
1302, 1303 (großer Vorderwagen) |
Leistungsgrenze |
Auflagen |
bis
50 PS und 135 km/h |
Trommelbremsen, Radialreifen
erforderlich |
bis
100 PS und 165 km/h |
Scheibenbremsen an der Vorderachse,
Radialreifen,
Räder mindestens 175/70
R 15 S auf 5 1/2 Jx15 erforderlich |
ab 100 PS |
Tieferlegung an Vorder-
und Hinterachse |
bis
210 km/h |
Freigabe mit 4 Scheibenbremsen
(VA innenbelüftet) eines Tuners |
Sonstiges:
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Stoßdämpfer mit härterer
Dämpfung werden an Vorder- und Hinterachse empfohlen.
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Der Einbau von Stabilisatoren
vorne und hinten mit den Abmaßen des Porsche 944 kann vorgenommen
werden.
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Bei Fahrzeugen ab 01.10.71 ist
aus Abgas- und Geräuschgründen eine Achsantriebsübersetzung
von 3,875 oder ein Porsche 5-Gang-Getriebe Voraussetzung für die Zulassung.
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Der Einbau einer Scheibenbremsanlage
des Porsche 944 (Schwimm- oder Festsattel) an allen vier Rädern mit
geändertem Hauptbremszylinder ist möglich.
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Lenkrad |
VW stimmt einem Lenkraddurchmesser
von midestens 340 mm zu (ohne Typ 2). Lenkräder mit 320 mm Durchmesser
werden mit Unterstützung einzelner Tuner im Käfer eingetragen.
Die Sicht auf die Instrumente muß gewährleistet sein. Fahrzeuge
nach August 1971 benötigen ein Lenkrad mit Pralltopf. Es ist bei einer
Umrüstung zu beachten, daß ab August 1973 (Modell '74) die Lenkradverzahnung
gegenüber früheren Modellen geändert worden ist.
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Warenzeichen der Volkswagen AG
Stand 29.01.1999
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