flat4 - Was ist zulässig?
Meilensteine 

VW 1200, 1300, 1500, 1600 (kurzer Vorderwagen)

VW 1302, 1303 (großer Vorderwagen)  

Lenkrad 

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VW 1200 mit Faltdach 
Faltdach-Exportkäfer (Quelle: VW-Online Galerie)
 
Meilensteine
Datum Bestimmung
bis 31.03.56 Keine Prüfzeichen für Rückleuchten oder Verwendung von VW-Serienleuchten erforderlich.
bis 31.12.69 Verwendung von roten Rückleuchten oder roten Blinkern hinten erlaubt.
ab 01.07.69 Beginn der Abgasuntersuchungspflicht (AU-Plakette) für Fahrzeuge, die ab diesem Datum zum ersten Mal zugelassen worden sind.
ab 01.10.71 Einführung von Abgasgrenzwerten, die in einem Abgasgutachten nachgewiesen werden müssen. Das Gutachten beinhaltet einen Fahrzyklus nach ECE-Richtlinie, der auf einem Rollenprüfstand mit Abgasmeßeinrichtung gefahren wird.  
Für das geprüfte Fahrzeug wird ein Mustergutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erteilt. Eine sog. Teile-ABE kann für ein Bauteil in einem bestimmten Fahrzeug erstellt werden. 
Jede nachträgliche Änderung, die Auswirkungen auf die Abgasemissionen haben kann, wie z.B. ein anderer Motor, Vergaser, Auspuff oder andere Getriebeübersetzungen lassen die Betriebserlaubnis erlöschen, sofern die Teile kein Mustergutachten oder eine ABE aufweisen.
ab 01.05.81 Alle Fahrzeuge, die ab diesem Datum zum ersten Mal zugelassen worden sind müssen die Geräuschgrenzwerte in der beschleunigten Geradeausfahrt nach EG-Richtlinie 70/157/EWG einhalten. Bei Änderungen ist eine erneute Messung erforderlich.
ab 01.10.83 Ab diesem Datum müssen auch ältere Fahrzeuge bei Änderungen an Motor, Auspuff, Getriebeübersetzungen usw. die Geräuschgrenzwerte nach EG-Richtlinie 70/157/EWG einhalten.
ab 1995 Rechter Außenspiegel bei Neuzulassung vorgeschrieben.
 
VW 1200, 1300, 1500, 1600 (kurzer Vorderwagen)
Bei Einhaltung der aufgelisteten Randbedingungen ist eine Zuassung zum öffentlichen Straßenverkehr von leistungsgesteigerten Fahrzeugen möglich. Fahrzeuge mit Automatikgetriebe erhalten von VW-Werk keine Zustimmung zu einer Leitsungssteigerung. Darüberhinausgehende Änderungen können ggf. bei bestimmten TÜV-Prüfstellen per Einzelabnahme eingetragen werden. 

Allgemeines:

Leistungsgrenze Auflagen
über 30 PS hydraulische Bremsanlage
über 40 PS zusätzlich Lenkungsdämpfer, Stabilisator vorn
bis 50 PS und 135 km/h 
(Typ 14 bis 150 km/h)
zusätzlich 
Trommelbremse vorne und hinten Durchmesser 230 mm,  
Backenbreite vorne 40 mm, hinten 30 mm, 
Radialreifen (Gürtelreifen). 
Typ 14: Radialreifen auf Felge 4 1/2 Jx15
über 50 PS zusätzlich 
Vorderachsabstützungen, 
Scheibenbremse vorne (z.B. Willibald- oder CSP-Umbausatz) oder  
Porsche 356-Trommelbremse (5-Loch) Durchmesser 280 mm, hintere Trommelbremse mit 40 mm Backenbreite,
Räder mindestens 4 1/2 Jx15 ET 25 mit 165 R 15 S
über 75 PS zusätzlich 
tiefergelegte Vorderachse,
Räder mindestens 175/70 R 15 S auf 5 1/2 Jx15 (bis 100 PS)
bis 190 km/h Freigabe mit 4 Scheibenbremsen (VA innenbelüftet) eines Tuners
 
Sonstiges:
  • Die Spindellenkung (bis Juli 1965) sollte gegen ein Rollenlenkgetriebe ausgetauscht werden.
  • Fünfloch-Räder ab 4 1/2 Jx15 ET 25 mit 165 R 15 S sind obligatorisch. Gleichartige Sonderräder (Lemmerz, Mangels 356 GT) können mit bis zu 195/60 R 15 montiert werden.
  • Die Zweikreisbremsanlage mit Tandem-Hauptbremszylinder ist bei Einkreisbremsanlgen zu empfehlen.
  • Bei Fahrzeugen ab 01.10.71 ist aus Abgas- und Geräuschgründen eine Achsantriebsübersetzung von 3,875 oder ein Porsche 5-Gang-Getriebe Voraussetzung für die Zulassung.
 
Pendelachse 
 
Bedingung Sturz
mit Ausgleichsfeder max. -1 Grad
ohne Ausgleichsfeder max. -2 Grad
Reduzierung des zul. Gesamtgewichts um 30 kg pro Grad Sturz 
Restfederweg minestens 30 mm
 
Fahrzeuge vor Baujahr 08/65 müssen auf die breitere Hinterachsspur (+ 58 mm) umgerüstet werden.  
 
Schräglenkerachse 
  • Tieferlegung der Vorder- und Hinterachse bei mehr als 75 PS erforderlich
  • Restfederweg mindestens 30 mm
  • negativer Sturz maximal -2 Grad
  • Ein stärkerer Stabilisator an der Vorderachse kann zusammen mit einem Stabilisator hinten (z.B. vom Porsche 944) montiert werden.
 
VW 1302, 1303 (großer Vorderwagen)
 
Leistungsgrenze Auflagen
bis 50 PS und 135 km/h Trommelbremsen, Radialreifen erforderlich
bis 100 PS und 165 km/h Scheibenbremsen an der Vorderachse, Radialreifen,
Räder mindestens 175/70 R 15 S auf 5 1/2 Jx15 erforderlich
ab 100 PS Tieferlegung an Vorder- und Hinterachse
bis 210 km/h Freigabe mit 4 Scheibenbremsen (VA innenbelüftet) eines Tuners
 
Sonstiges:
  • Stoßdämpfer mit härterer Dämpfung werden an Vorder- und Hinterachse empfohlen.
  • Der Einbau von Stabilisatoren vorne und hinten mit den Abmaßen des Porsche 944 kann vorgenommen werden.
  • Bei Fahrzeugen ab 01.10.71 ist aus Abgas- und Geräuschgründen eine Achsantriebsübersetzung von 3,875 oder ein Porsche 5-Gang-Getriebe Voraussetzung für die Zulassung.
  • Der Einbau einer Scheibenbremsanlage des Porsche 944 (Schwimm- oder Festsattel) an allen vier Rädern mit geändertem Hauptbremszylinder ist möglich.
 
Lenkrad
VW stimmt einem Lenkraddurchmesser von midestens 340 mm zu (ohne Typ 2). Lenkräder mit 320 mm Durchmesser werden mit Unterstützung einzelner Tuner im Käfer eingetragen. Die Sicht auf die Instrumente muß gewährleistet sein. Fahrzeuge nach August 1971 benötigen ein Lenkrad mit Pralltopf. Es ist bei einer Umrüstung zu beachten, daß ab August 1973 (Modell '74) die Lenkradverzahnung gegenüber früheren Modellen geändert worden ist. 
 

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Alle Angaben sind bezüglich der Zulassungsfähigkeit ohne Gewähr. Volkswagen und VW sind eingetragene Warenzeichen der Volkswagen AG
Stand 29.01.1999