Die Beschaffung eines roten
Kennzeichens für Oldtimer zur wiederkehrenden Verwendung ist beim
Käfer dann sinnvoll, wenn das Fahrzeug zwischen 20 und 29 Jahre alt
ist und nur zu Veranstaltungen, Probefahrten usw. in den Verkehr kommt.
Außerdem kann es an mehreren Fahrzeugen eines Halters zu Einsatz
kommen (Wechselkennzeichen). Für die Beantragung sind folgende Unterlagen
der Zulassungsstelle vorzulegen:
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Schriftlicher Antrag mit Begründung
(z.B. Mitglied in einem Oldtimer-Club)
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Amtliches Führungszeugnis,
zu beantragen bei der Stadt oder Gemeinde
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Auszug aus dem Verkehrszentralregister
(Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg)
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Liste der Oldtimerfahrzeuge
(Fzg.-Art, Hersteller, Ident.-Nr., zul. Gesamtgewicht, Tag der ersten Zulassung)
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Versicherungsbestätigung
für ein rotes Kennzeichen
Gebühren der Zulassungsstelle:
Ausgabe des roten Kennzeichens |
Euro 61,40 |
120,- DM
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pro Fahrzeugschein |
Euro 15,34 |
30,- DM
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Nachweisheft |
Euro 5,12 |
10,- DM
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KBA-Kosten |
Euro 2,56 |
5,- DM
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