flat4 - Zulassungsarten in Deutschland
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Anmerkungen zum roten Kennzeichen
Die Beschaffung eines roten Kennzeichens für Oldtimer zur wiederkehrenden Verwendung ist beim Käfer dann sinnvoll, wenn das Fahrzeug zwischen 20 und 29 Jahre alt ist und nur zu Veranstaltungen, Probefahrten usw. in den Verkehr kommt. Außerdem kann es an mehreren Fahrzeugen eines Halters zu Einsatz kommen (Wechselkennzeichen). Für die Beantragung sind folgende Unterlagen der Zulassungsstelle vorzulegen:
  • Schriftlicher Antrag mit Begründung (z.B. Mitglied in einem Oldtimer-Club)
  • Amtliches Führungszeugnis, zu beantragen bei der Stadt oder Gemeinde
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg)
  • Liste der Oldtimerfahrzeuge (Fzg.-Art, Hersteller, Ident.-Nr., zul. Gesamtgewicht, Tag der ersten Zulassung)
  • Versicherungsbestätigung für ein rotes Kennzeichen


Rotes Kennz.

Gebühren der Zulassungsstelle:
 

Ausgabe des roten Kennzeichens Euro 61,40
120,- DM
pro Fahrzeugschein Euro 15,34
30,- DM
Nachweisheft Euro 5,12
10,- DM
KBA-Kosten Euro 2,56
5,- DM
 

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Stand 20.12.1999